Deine neue Website mit
60 % Förderung
Südtirol fördert die Digitalisierung von Kleinstunternehmen: 60 % der anerkannten Kosten für deine neue Website bekommst du als Beitrag zurück. Wir übernehmen für dich die gesamte Abwicklung, vom Förderantrag bis zur Auszahlung.
Was der Digitale Bonus abdeckt
Gefördert werden Vorhaben, die eng mit deiner in Südtirol ausgeübten Tätigkeit zusammenhängen und der Einführung digitaler Technologien dienen.
Neue Website & Relaunch
Die Erstellung von Webseiten und die Verbesserung des Internetauftritts deines Unternehmens sind explizit förderfähig, der Kern des Digitalen Bonus.
E-Commerce & Onlineshop
Der Aufbau und die Verbesserung von Formen des elektronischen Handels werden gefördert, ideal für den Einstieg in den Online-Verkauf.
Social Media & Kommunikation
Dienstleistungen von Agenturen und Fachkräften für digitale Kommunikation und die professionelle Betreuung von Social-Media-Kanälen.
Software & Lizenzen
Der Ankauf und die Optimierung von Software sowie der Erwerb von Softwarelizenzen, etwa für Buchungssysteme, CRM oder Automatisierung.
Schulung & Coaching
Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen für Inhaber, Gesellschafter und Angestellte des antragstellenden Unternehmens.
Beratung & Digitalisierung
Beratung und Wissensvermittlung zur Einführung digitaler Technologien sowie zur Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen.
Wer kann den Bonus nutzen?
- Kleinstunternehmen mit Tätigkeit in Südtirol, das Vorhaben muss eng mit dieser Tätigkeit zusammenhängen
- Haupttätigkeit in Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus
- Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen
- Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen
- Freiberufler mit Eintragung in Verzeichnissen oder Listen laut Art. 2229 ZGB; Selbstständige innerhalb der ersten fünf Tätigkeitsjahre
- Wichtig: Der Antrag muss vor der Umsetzung des Projekts eingereicht werden
Offizielle Infos & Formulare
Alle Unterlagen der Autonomen Provinz Bozen zum Förderprogramm, wir füllen sie gemeinsam mit dir aus.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die offiziellen Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen (Beschluss der Landesregierung Nr. 813/2025). Der Beitrag wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt und setzt die Genehmigung des Antrags durch das zuständige Landesamt voraus.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung
Vom Förder-Check bis zur Auszahlung: Du kümmerst dich um dein Geschäft, wir uns um Website und Papierkram.
- SCHRITT 01
Kostenloser Förder-Check
Wir prüfen gemeinsam, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, und besprechen, was deine neue Website leisten soll. Unverbindlich und kostenlos.
- SCHRITT 02
Angebot & Kostenvoranschlag
Du erhältst ein transparentes Angebot mit detailliertem Kostenvoranschlag, genau in der Form, die das Landesamt für den Förderantrag verlangt.
- SCHRITT 03
Förderantrag einreichen
Wir bereiten alle Unterlagen für dich vor. Der fertige Antrag geht per PEC an das zuständige Landesamt, und zwar bevor das Projekt startet, das ist Pflicht.
- SCHRITT 04
Umsetzung deiner Website
Nach der Antragstellung setzen wir dein Projekt um: modernes Design, sauberer Code, top Performance, termingerecht und transparent.
- SCHRITT 05
Abrechnung & Auszahlung
Wir bereiten den Auszahlungsantrag mit allen Rechnungen und Zahlungsbelegen vor. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 60 Tagen: 60 % der anerkannten Kosten zurück auf dein Konto.
Häufig gestellte Fragen
Schreib mir eine Nachricht
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